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Sylvi Ci |
Wir haben in unserem Unternehmen 20 Ladepunkte, die statt der angegebenen 11kW nur knapp 4 kW leisten können. Diese Parkplätze sind in einer ausgewiesenen „Restricted Zone“. Es macht für mich bei dieser limitierten Leistungsabgabe keinen Sinn bereits nach 120 Minuten statt den üblichen 240 Minuten Blockiergebühren zu erheben und noch dazu an Ladeplätzen, die zu einem Unternehmen gehören, wo kein Kundenverkehr herrscht, sondern von Arbeitern während ihrer Arbeitszeit zum Zugang zur Lademöglichkeit genutzt werden.
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Ridvan Dumanoglu
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Ridvan Dumanoglu
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Ridvan Dumanoglu
Hey Sylvi, wir danken für dein wichtiges Feedback. Unser Team schaut sich dein Anliegen genau an. ✌
Kannst du uns dazu bitte noch ein paar Infos geben?
Sylvi Ci
Ja klar, welche Infos werden genau benötigt? Standort der 20 Ladesäulen ist Frankfurter Str. 250, 64293 Darmstadt.
Ridvan Dumanoglu
Hi Sylvi, es besteht die Möglichkeit, die Blockiergebühren so einzustellen, dass sie nach 240 Minuten erst eingreifen. Falls hier ein Fall von Roaming besteht, sieht es etwas anders aus. Kannst du uns dazu bitte mitteilen, um welchen EMP es sich bei euch handelt? Dann würden wir es uns genauer anschauen können.
Sylvi Ci
Der EMP ist Innogy SE und auch Shell Energy, wobei Shell Energy zu diesem Roaming auf Vaylens / ehemals Compleo verweist (www.shell.de/laden/ladetarife-fuer-ihr-elektroauto.html)
Ridvan Dumanoglu
Hey Sylvi,
wir haben uns dieses Thema intern angeschaut. Innogy SE existiert nun seit einigen Jahren nicht mehr und für Shell Energy gilt, dass der EMP für die Endkundenpreise zuständig. Der CPO kann dem EMP auch Blockiergebühren in Rechnung stellen. Der CPO hat die Möglichkeit, die Einstellung so vorzunehmen, dass diese erst nach 240 Minuten eingreifen.
Für detaillierte Unterstützung würden wir dich bitten, eine Mail an unseren Support unter "help@vaylens.com" zu schicken. 🤝
Sylvi Ci
Dankeschön für den Support, ich habe mich soeben an deine Kollegen gewandt.